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Ich glaub. Ich wähl.

In wenigen Monaten ist es soweit: In allen evangelischen Gemeinden Bayerns sind die über 2,2 Millionen Christinnen und Christen aufgerufen, neue Kirchenvorstände zu wählen. Auch Sie können in unserer Kirchengemeinde entscheiden, welche Frauen und Männer in den sechs Jahren Gemeinde leiten und gestalten.

Am 21. Oktober sind Kirchenvorstandswahlen

Haben Sie Interesse, Lust und Zeit mitzumachen? Dann melden Sie sich doch bei uns. Falls Sie nicht wissen, ob Sie sich als Kandidat/in eignen – auf diesem Link finden Sie einen aufschlussreichen Kandidaten-Check

„Ich glaub. Ich wähl.“ – so lautet der bayernweite Slogan für die Kirchenvorstandswahl 2012. Er provoziert ein wenig und setzt verschiedene Assoziationen frei: Es ist nicht mehr selbstverständlich, zu glauben. Viele Menschen wählen ihren Glauben, auch wenn er – theologisch betrachtet – Gottes Geschenk ist. Der Glaube lebt von der Mitgestaltung und Wahlen sind eine Form dazu. Freie Wahlen und die Gestaltungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen zeichnen unsere evangelische Kirche aus. Ja, in Kirchenvorstandswahlen zeigt sich die Lebendigkeit von Gemeinde.
Ermöglicht wird so neue Gemeindeleitung: Zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern leitet der Kirchenvorstand die Kirchengemeinde und übernimmt Verantwortung für eine ganze Bandbreite von geistlichen, gemeindlichen, diakonischen, kirchenpolitischen und natürlich auch verwaltungstechnischen und finanziellen Aufgaben.
Die Planungen und Vorüberlegungen haben schon begonnen. Vorbereitet und durchgeführt werden die Kirchenvorstandswahlen vom so genannten „Vertrauensausschuss“. Im gehören neben der Pfarramtsführerin, der Vertrauensmann und weitere Mitglieder des derzeitigen Kirchenvorstands an sowie gleich viele „normale“ Gemeindeglieder. Sie überlegen zusammen, welche Aufgaben in nächster Zeit anstehen, wohin sich Gemeinde entwickeln wird und welche Herausforderungen sich abzeichnen. Sie haben ein Ohr an der Gemeinde und fragen Menschen, ob sie zu einer Kandidatur bereit wären.
Wahlberechtigt im Oktober sind dann Sie, wenn Sie seit mindestens drei Monaten Mitglied unserer Gemeinde sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Konfirmierte Jugendliche dürfen schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zur Wahl gehen. Die Wahlbenachrichtigungen werden ihnen dazu im September per Post zugehen. Weitere Informationen zu Wahl und Briefwahl geben wir Ihnen im nächsten Gemeindebrief oder finden Sie unter www.kirchenvorstand-bayern.de .
Ich glaub. Ich wähl. Machen wir uns auf den Weg, gemeinsam unsere Gemeinde zu gestalten.

Ihre Pfarrerin Gundi Krischock

 

Weihnachten in der Vakanz

In den letzten Monaten haben wahrscheinlich einige Pfarrer oder Pfarrerinnen diese Seite besucht und sie fragten sich, ob es interessant ist, Pfarrer oder Pfarrerin von Mühldorf zu werden; was in der Evangelischen Gemeinde Mühldorf am Inn los ist; welche Personen dort leben und in der Kirchengemeinde mitarbeiten. Wo kann ich meine Kinder in Mühldorf zur Schule schicken? Stehe ich vor einer vollen oder einer fast leeren Kirche am Sonntag? Predige ich an verschiedenen Predigtstellen? Wie groß ist mein Einsatzgebiet? Wer ist mein Kollege?

Einige Antworten dazu:

Die Gemeinde ist eine lebendige Gemeinde mit vielen verschiedenen Ausprägungen der Frömmigkeit und Menschen verschiedener Herkunft. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Gemeinde auch in der Vakanzzeit weiterlebt.

Einige Beispiele dafür:

Viele Gottesdienste werden von Prädikanten ehrenamtlich übernommen

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden in Mühldorf und im Sprengel Ampfing – Schwindegg werden von zwei Teams aus vielen Ehrenamtlichen betreut.

Die Partnerschaften mit Gairo, Tansania und Cegléd, Ungarn werden intensiv gepflegt.

Das Vitaming-Go Team bereitet weiterhin den Kirchenbrunch vor.

Bau des Gartenzauns

Aber auch praktische Arbeiten, wie die Erneuerung des Zauns um das Grundstück wurde von engagierten Gemeindegliedern durchgeführt.

Bäume und Sträucher wurden in Mühldorf sowie die Rosen in Ampfing geschnitten.

Und – da die Evangelische Gemeinde Mühldorf eine zweite mit Pfarrerin Gundi Krischock besetzte Pfarrstelle in Ampfing hat, ist es ja nicht ganz so leer in Mühldorf …

Benefizkonzert 2011

In Ampfing finden regelmäßig Benefizkonzerte oder andere Veranstaltungen statt, die vom Kirchenbauverein organisiert werden, damit auch nach der Einweihung in 2008 für Ausstattungsdetails der Immanuelkirche Geld gesammelt wird.

Nicht nur Interessierte an die Pfarrstelle, sondern auch alle Gemeindegliedern und anderen Besuchern der Webseite wünschen wir eine gesegnete Weihnacht.

(ms)

Prof. Heinrich Bedford-Strohm zum neuen Landesbischof gewählt

Nachdem sich die Stimmverhältnisse zwischen unserer Regionalbischöfin Susanne Breit-Kessler und dem Personalreferenten unserer Landeskirche Helmut Völkel und Heinrich Bedford-Strohm während der einzelnen Wahlgänge nur wenig veränderten, musste schließlich der letzte Wahlgang die Entscheidung bringen. Sie fiel mit 37 Stimmen für Helmut Völkel zu 63 Stimmen für den schließlich siegreichen Kandidaten aus. Vor dem letzten Wahlgang wurde Regionalbischöfin Breit-Kessler, die als Kandidatin mit der geringsten Stimmenzahl der drei Kandidierenden nun aus der Wahl ausschied, von der Synode mit herzlichem Applaus bedacht.

Sehen Sie hier ein Portrait des Journalisten Axel Möller-Lappl über den Mann, der Landesbischof Friedrich Ende Oktober dieses Jahres im Bischofsamt nachfolgen wird. (Quelle: bayern-evangelisch.de)

Rat und Hilfe

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich Rat und Hilfe zu holen. Nicht jede passt zu jeder Zeit zu jedem Problem.

  • Wenn Sie ein persönliches Gespräch suchen, sind Pfrin. Krischock ( 08636/ 69 57 04) für Ampfing und Schwindegg und Pfrin. Vogt (08631/ 63 55) für Mühldorf gerne für Sie da. Wir freuen uns darüber, wenn Sie mit uns einen Termin zum Gespräch vereinbaren. Dabei können wir Ihnen versprechen, dass wir Sie nicht mit schnellen Ratschlägen bedenken, sondern zunächst einmal Zuhörende für Ihr Anliegen sein werden. Erst dann lassen sich in Ruhe die nächsten Schritte bedenken.
  • Wenn es ganz eilig ist und Ihr Anliegen keinen Aufschub duldet, sind wir auch gerne zu ungewöhnlichen Zeiten (Erreichbarkeit vorausgesetzt) bereit, mit Ihnen zu sprechen, oder Sie rufen die Telefonseelsorge an. Unter der Nummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 ist dieser Dienst für Sie rund um die Uhr erreichbar. Anonym, vertraulich und gebührenfrei.
  • Bitte scheuen Sie sich nicht anzurufen! Nichts ist so schlimm, als dass sich nicht darüber reden ließe.
  • Wenn Sie möchten, sind wir auch gerne mit Segenshandlungen und Beichtgesprächen für Sie da.
  • Wenn Sie als Frau Hilfe brauchen folgen Sie bitte diesem Link
    Als direkte Ansprechpartner geben wir Ihnen die Nummer des Vereins „Frauen helfen Frauen“ in Waldkraiburg weiter.
    Frauen helfen Frauen e.V.
    – Notruf –
    Postfach 17 08
    84470 Waldkraiburg
    Tel.: 08638 83797
  • Brauchen Sie Rat in einer momentanen, oder längerfristigen psychischen Belastungssituation – entweder von Ihnen selbst, oder von Angehörigen – so ist der sozialsychatrische Dienst der Diakonie Ihr richtiger Ansprechpartner. Er ist unter der Nummer 08631/ 2600 an Werktagen zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Brauchen Sie Unterstützung in finanziellen Notlagen, so ist die Schuldnerberatung der Caritas in Waldkraiburg für Sie da. Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Unterstützung durch unsere Kirchengemeinde nur in ganz besonderen und zudem akuten Ausnahmefällen möglich ist und dann auch nur mit sehr bescheidenen Beträgen. Die Häufung finanzieller Notlagen zwingt uns hier zu klaren Grenzen. Sinnvoller ist es sich unter der oben genannten Adresse Hilfe zur langfristigen Konsolidierung der eigenen finanziellen Situation zu holen.
  • Brauchen Sie Hilfe in Suchtfragen, hilft Ihnen der Sozialpsychatrische Dienst (s.o.) vermittelnd weiter.
    Zudem gibt es – wenn Alkohol das Suchtmittel ist – die Möglichkeit eine Ortsgruppe der Anonymen Alkoholiker aufzusuchen. Bei dieser und anderen Suchproblematiken hilft der Schritt zu der Beratungsstelle der Caritas in Mühldorf weiter. Dies gilt wenn Sie Angehörige/r eines/r Suchtabhängigen sind.