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Einen Menschen zu Grabe tragen…

Wer schon einen sich nahe stehenden Menschen hergeben musste weiß, wie schwer das ist. Es ist so viel, was auf uns in diesen Tagen und Stunden hereinstürzt. Da ist es gut, wenn manches schon in ruhigen Zeiten abgeklärt werden konnte. Wir möchten Sie als christliche Gemeinde auf diesem Weg der Trauer und des Abschiednehmens begleiten. Darum an dieser Stelle einige Gesichtspunkte zur Beachtung.

  • Wenn ein Mensch aus Ihrer Umgebung verstorben ist, bieten wir  Ihnen an, eine Aussegnungsfeierzu halten. Diese findet in der Regel noch bevor der Verstorbene eingesargt wurde im Krankenhaus oder im Trauerhaus statt.
    Bitte scheuen Sie sich nicht unter der Telefonnr. 08631 / 6355 für Mühldorf, bzw. 08636 / 69 57 04 für Ampfing und Schwindegg anzurufen und um Begleitung zu bitten. Wir sind hier gerne für Sie da.
  • In der Regel werden Sie sich dann zunächst an das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl wenden, dass die Regelung der Formalitäten für Sie übernimmt.
  • Zu den Aufgaben die ein Bestattungsunternehmen für Sie übernimmt gehört in unserer Umgebung auch die Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Es werden der Termin für den Gottesdienst und die Bestattung vereinbart. Bei dieser Gelegenheit erhalten wir in der Regel auch die Adresse und Telefonnummer der Angehörigen.
  • Daraufhin werden wir unsererseits mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für das Trauergespräch vereinbaren. Manchmal kommen Angehörige nach Empfang der Todesnachricht bzw. Eintritt des Todes zunächst zu uns ins Pfarramt. Das ist selbstverständlich auch möglich.
  • Gelegentlich bieten Ihnen Bestattungsunternehmen auch an, für die musikalische Gestaltung der Trauerfeier zu sorgen. Es ist uns an dieser Stelle wichtig, festzuhalten, dass wir uns für die Gestaltung der Trauerfeier als eines evangelischen Gottesdienstes verantwortlich fühlen. Dazu gehört auch die musikalische Ausgestaltung. Wir bitten Sie daher, diesbezügliche Wünsche unbedingt zuvor mit uns abzuklären.
  • Immer wieder einmal kommt es auch vor, dass Angehörige aus der Kirche ausgetretener Getaufter eine gottesdienstliche Begleitung wünschen.
    Eine kirchliche Bestattung im ursprünglichen Sinn kommt in diesem Fall leider nicht in Frage. Wir möchten die durch den Austritt erfolgte Absage des bzw. der Verstorbenen an die Institution Kirche ernst nehmen.
    Über andere Formen der gottesdienstlichen bzw. seelsorgerlichen Begleitung ist im Einzelfall zu reden. Wir sind hier gerne zum Gespräch bereit.
  • Wenn Sie sich grundsätzlich über das Thema der Bestattung und der Vorbereitung auf das Sterben informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die entsprechenden Seiten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern