Liebe Gemeindemitglieder,
wir möchten Sie über den aktuellen Stand des Gebietsänderungsverfahren informieren, das nun auf Antrag eingeleitet und durchgeführt wird.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Mühldorf am Inn wurde von Dekan Peter Bertram in einem Schreiben vom 31.07.24, konkretisiert mit Schreiben vom 18.9.24 und vom 30.09.24, aufgefordert, sich an seinen Erhebungen zu beteiligen.
Dazu wurde der Kirchenvorstand im Gebietsänderungsverfahren um eine Stellungnahme zur beantragten Bildung einer neuen Kirchengemeinde durch Ausgliederung eines räumlichen abgegrenzten Gebietsteils „Sprengel Ampfing“ und zu seiner Begründung gebeten.
Im Anhang lesen Sie den vollständigen Antrag auf Gebietsänderung in Kopie und dazu die Stellungnahme des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Mühldorf.
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Diese Stellungnahme ist nicht bindend für eine Entscheidung darüber, ob der beantragten Ausgliederung und Bildung einer eigenen Kirchengemeinde stattgegeben wird. Über den Antrag entscheidet der Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Die beantragte Änderung kann auch auch ohne Einverständnis des beteiligten Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Mühldorf und der betroffenen Kirchengemeindemitglieder, deren Gemeindeangehörigkeit sich ändern soll, getroffen werden.
Jeder und jede an dem Verfahren Beteiligte hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Daher muss vor einer Entscheidung des Landeskirchenrats nicht nur der beteiligte Kirchenvorstand beschlußmäßig angehört werden. Auch allen Kirchengemeindemitgliedern der Kirchengemeinde Mühldorf, die im „Sprengel Ampfing“ wohnen, und deren Gemeindeangehörigkeit zur Kirchengemeinde Mühldorf sich nach dem Antrag ändern soll, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zugeben. Dazu ist eine besondere Versammlung abzuhalten.
Die weiteren Schritte im Verfahren der Gebietsänderung sind, dass Herr Dekan Bertram nach Abschluss seiner Erhebungen dem Landeskirchenrat seinerseits eine gutachtlicher Stellungnahme zum gestellten Antrag auf Gebietsänderung vorlegt.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Kirchenvorstand[2]
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Stellungnahme zum Antrag vom 29.6.2024 auf Änderung im Bestand oder Gebiet von Kirchengemeinden gemäß § 4 Gebietsänderungsverordnung – GebietsÄndV: hier eines Teiles der Kirchengemeinde Mühldorf (KG MÜ)
Nachdem aufgrund des Schreibens des Dekanates Traunstein vom 31.07.24, konkretisiert durch Schreiben vom 18.09.24 nicht klar war, was von Seiten der Landeskirche beabsichtigt ist, ob geplant ist eine eigene Kirchengemeinde zu gründen (§ 1 (1) GebietsÄndV) oder Gebietsteile ausgegliedert und in eine andere Gemeinde eingegliedert werden sollen (§ 2) und der räumlich genau abgegrenzte Gebietsteil weder anhand des vorliegenden Schreibens des Dekanats vom 31.07.24 noch vom 18.09.24 noch aufgrund des Antrags exakt bezeichnet (§ 2 Satz 1) wurde, erfolgte ein Antrag auf Akteneinsicht.
Mit Schreiben vom 30.09.24 des Dekans Bertram wurden diese Fragen teilweise konkretisiert. Es wurde bestätigt, dass der Akt „bisher nur aus diesem Antrag und Ihren und meinem bekannten Schreiben“ besteht. Es erfolgt in diesem Schreiben die Aufforderung, „zum Antrag der Verselbstständigung des Sprengels Ampfing nach § 15 Abs. 2 Satz 2 KGO Stellung zu nehmen“. Ferner wird geäußert, dass der Kirchenvorstand (KV) eingeladen wird, „andere Ideen einzubringen zur besseren Entfaltung des Gemeindelebens (strukturell, z.B. eine Zuordnung des Sprengels Ampfing zu einer benachbarten Kirchengemeinde, …)“. Dabei stehe es dem Kirchenvorstand frei, sich hier mitzuteilen. „Dies ist nicht Teil des Anhörungsverfahrens nach § 15 Abs. 2 Satz 2 KGO“.
Es wird jedoch weiter auch im Schreiben vom 30.09.24 auf unbestimmte „Konflikte“ Bezug genommen, sogar, dass diese „gebietsstrukturell“ bedingt sein könnten, obwohl im Schreiben des Regionalbischofs Prieto Peral 25.09.24 ausdrücklich klargestellt wird, dass es sich beim Gebietsänderungsverfahren um einen anderen „Vorgang in dieser vielschichtigen Gemengelage“ handele.
Um die verschiedenen Facetten klar abzugrenzen, nimmt der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Mühldorf im Folgenden ausschließlich Stellung zu der mit Schreiben vom 29.06.24 beantragten Bildung einer neuen Kirchengemeinde durch Ausgliederung eines räumlich abzugrenzenden Gebietsteils „Sprengel Amfing“ aus der Kirchengemeinde Mühldorf.
Zusammenstellung einiger Fakten:
Die Behauptung, dass die Gemeindegliederzahl durch Zuzug wächst, entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist vielmehr, dass die entsprechenden politischen Gemeinden weiterhin eine leichte Zuwachstendenz aufweisen, die Zahl der kirchlichen Gemeindemitglieder aber kontinuierlich stark abnimmt. Die entsprechenden Fakten sind den Amtsblättern des Landratsamtes Mühldorf sowie den Mitgliederzahlen aus den kirchlichen Datenbanken zu entnehmen. Bestimmt man die Zahlen für die politischen Gemeinden der KG MÜ, erfolgte im Zeitraum 2001 bis 2023 ein Wachstum von 18,8 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der evangelischen Gemeindemitglieder der KG MÜ um 15,9 Prozent ab. Dabei steht die KG Mühldorf im Vergleich zum Dekanat Traunstein (Abnahme im selben Zeitraum um 26,6 %) und zur KG Waldkraiburg (Abnahme um 35,7 %) noch gut da. Eine wissenschaftliche Studie prognostiziert im Zeitraum 2017 bis 2060 einen Schwund von 52% für die EKD (Gutmann, D. And Peters, F 2020. German Churches in Times of Demographic Change and Declining Affiliation: A Projection to 2060. Comparative Population Studies. 45, (Jan 2020). Selbst Landesbischof Kopp geht von einem weiteren Mitgliederschwund aus (Quelle: Sonntagsblatt vom 14.04.2023, abgerufen am 29.09.2024, https://www.sonntagsblatt.de/artikel/epd/kuenftiger-landesbischof-mitgliederschwund-wird-sich-fortsetzen)
Von Wachstum kann also keine Rede sein!
Mit aktuellem Stand umfasst der sog. „Sprengel 2“ ca. 1.300 Gemeindemitglieder. Vergleicht man eine ggf. neu zu bildende „Kirchengemeinde Ampfing“ mit Gemeinden mit derzeit ungefähr gleich großen Gemeindegliederzahlen, z.B. die KG Übersee (ca.1.290 Mitglieder) und Kirchengemeinde Laufen (ca. 1.370 Mitglieder), so ist anzuzweifeln, ob die Voraussetzungen für eine gedeihliche Gemeindearbeit, auch nur kurz- oder mittelfristig, geschweige denn langfristig gegeben wären.
Bereits in der aktuellen Landesstellenplanung wurde die Pfarrstelle in Übersee auf eine halbe Planstelle reduziert. Aktuelle Diskussionen um die Höhe der Verwaltungsumlagen zeigen ebenfalls, dass kleine Kirchengemeinde, zumindest im Bereich des Verwaltungsverbundes der Dekanate Bad Tölz, Rosenheim, Traunstein, Schwierigkeiten bekommen, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass bereits jetzt Gemeinden fusionieren (Kirchengemeinde Tegernsee, Bad Wiessee und ggf. Gmund mit danach ca. 3.400 Gemeindeglieder) bzw. Kooperationen mit dem Ziel einer Fusion der Kirchengemeinden (Kirchengemeinde Bad Aibling, Goßkarolinenfeld und Kolbermoor mit insgesamt ca. 6.100 Gemeindeglieder).
Die Neugründung einer Kirchengemeinde Ampfing läuft dem landeskirchlichen Ziel der einer Konsolidierung diametral zuwider, es konterkariert den PUK-Gedanken.
Die Gemeindemitglieder, die in Mettenheim wohnhaft sind und zum Sprengel II gehören, orientieren sich bisher traditionell in Richtung Mühldorf (es handelt sich hier derzeit um immerhin ca. 230 Menschen)
Satzweise Bewertung der Punkte des Antrags auf Gebietsänderung:
Dazu stellen wir jeweils in lila Schrift die Formulierung im Antrag vor und nehmen dann dazu Stellung:
Antrag: Wir als Gemeindemitglieder des Sprengels Ampfing stellen hiermit einen Antrag auf Änderung im Bestand oder Gebiet der Kirchengemeinde Mühldorf entsprechend §4 GebietsÄndV iVm.§14 KGO.
Hier ist festzuhalten, dass es aktuell acht Gemeindemitglieder (dies entspricht 0,6% der Gemeindemitglieder im zweiten Sprengel) sind, die den am 25.07.2024 eingereichten Antrag unterschrieben haben.
Wir sind der Überzeugung, dass durch eine Ausgliederung des Sprengels Ampfing aus der Kirchengemeinde Mühldorf das örtliche Gemeindeleben besser entfaltet werden kann. Diese Überzeugung begründen wir wie folgt.
Das Gemeindeleben ist und war auch vorher schon entfaltet (Beispiele ab der Einführung von Pfrin. Leonhardt im Jahr 2021):
– regelmäßige ökum. Gottesdienste seit Jan. 2022 werden sehr gut angenommen – evangelische Taufen in Schwindegg, – Kinderbibeltag (Coronabedingt anders realisiert) – ökumenischer Lebendiger Adventskalender – weitere Adventsaktionen – Highlights wie Erntedank 2022 im Hof Hoerschelmann, Konzerte usw. – „Aktion Extra für Kinder“ in beiden Sprengeln – in der Regel Kirchenkaffee nach dem GD – Neues Gottesdienstmodell ermöglicht bewusst, dass auch im kleineren Sprengel der GD wie gewohnt um 10 Uhr stattfindet und nicht zu einer früheren oder späteren Zeit am Sonntagmorgen – der erste GD im Monat findet bewusst in Ampfing statt, der 5. Sonntag im Monat der GD bewusst in Schwindegg – Rückmeldungen von Gemeindegliedern belegen, dass Senioren und junge Familien es gar nicht schaffen 4 x monatlich den Gottesdienst zu besuchen – Gottesdienste sollen so gelegt werden, dass viele Menschen kommen können und eine gute Qualität genießen können mit Live-Musik, sowie Team-GD mit mehr Aufwand in der Vorbereitung – Anliegen im Kirchenvorstand ist es auch, die rein evangelischen Gottesdienste in Schwindegg wieder verstärkt zu feiern. Grundsätzlich wird das Gemeindeleben in der KG Mühldorf von vielen Menschen als schön und bereichernd beschrieben. Die vielfältige Teilnahme der Gemeindemitglieder an Gottesdiensten und Aktionen in beiden Sprengeln sprechen für die Umsetzung und die Inhalte in allen Veranstaltungen.
Antrag: Ampfing hat eine eigene Pfarrstelle, eine Kirche mit Gemeinderäumen und ein Pfarrhaus neben der Kirche. Der Sprengel hat ca. 1500 Mitglieder. Gruppen wie Seniorenkreis, Kreativkreis, Montagsfrühstück, Gairokreis treffen sich regelmäßig in den Gemeinderäumen der Immanuelkirche.
Ampfing hat eine eigene Pfarrstelle, die der Kirchengemeinde Mühldorf zugeordnet zur Kirchengemeinde Mühldorf gehört und schon immer Teil dieser Kirchengemeinde war und bleiben sollte. Es gibt einige Ehrenamtliche, die sich aktiv engagieren und regelmäßige Treffen von Gruppen und Kreisen ermöglichen und dies schon seit vielen Jahren.
Der Kirchenvorstand freut sich, ist dankbar darüber und unterstützt es immer, wenn weitere Gruppen und Kreise entstehen wollen.
Antrag : Der Sprengel Ampfing ist durch seine vielen Ortschaften anders geprägt als die Städte Mühldorf und Waldkraiburg. Viele Menschen pendeln nach München. Die beiden größeren Orte Ampfing und Schwindegg sind mit der Bahn verbunden. Weiter Zuzug in den Bereichen Ampfing und Schwindegg wird erwartet, da die Zugverbindung nach München besteht und in den nächsten Jahren die Bahnlinie auch 2-gleisig ausgebaut werden soll.
Mühldorf und Ampfing sind ebenfalls per Bahn verbunden, auch aus Mühldorf pendeln viele Menschen. Zudem hat die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Zuzug bedingt durch Autobahn und Zugverbindung zwar da ist, aber prozentuelle die Austritte in vielen evangelischen Kirchengemeinden höher sind, so auch bei uns. Die Rückmeldungen ergaben, dass die Austritte hauptsächlich aus finanziellen Gründen sind. Details zu der erwarteten Gemeindemitgliederentwicklung im Sprengel II siehe unter Fakten
Antrag: Es gab in Ampfing seit dem Jahr 2000 Bestrebungen eine eigene Kirche zu bauen. Unter großem Engagement der Gemeindemitglieder wurde die Immanuelkirche geplant und gebaut. (Siehe Festschrift). Bis zur Einweihung der Immanuelkirche am 03.02.2008 feierte die Gemeinde Gottesdienste in der Friedhofskapelle in Ampfing. Für Gemeindeveranstaltungen war eine kleine Wohnung angemietet.
Alle Kirchenvorstände die vergangenen und der jetzige Kirchenvorstand sind immer noch froh und dankbar, dass Menschen aus Weidenbach, Heldenstein, Obertaufkirchen, Oberbergkirchen, Rattenkirchen, Schwindegg, Mettenheim, Ampfing, Zangberg und Mühldorf beim Bau der Immanuelkirche so mitgeholfen und zusammengehalten haben. Schon damals galt „Hand in Hand“ für eine Kirchengemeinde Mühldorf.
Antrag : Die Gemeinde hat sich erhofft, mit dem Kirchenbau für viele Gemeindemitglieder ein neues aktives Gemeindeleben zu schaffen. Dies hat mit der Stellenbesetzung im letzten Jahr einen wunderbaren Anfang gefunden. Jedoch, durch die Vorstellungen des aktuellen Kirchenvorstands in Mühldorf wurde dies wieder jäh abgebrochen. Um nun endlich eigene Gemeindearbeit mit und für die Gemeindemitglieder aus Sprengel II Ampfing und Schwindegg aufbauen zu können, sehen wir keine andere Möglichkeit als uns von Mühldorf zu lösen.
Der Kirchenvorstand ist irritiert über die Aussagen, dass erst ab 2023 ein wunderbarer Anfang des Gemeindelebens stattfand. Bereits seit der Einweihung der Immanuelkirche im Jahr 2008 und auch schon viele Jahre früher gab und gibt es ein reges Gemeindeleben (siehe oben).
Gemeindearbeit heißt auch für die Pfarrer und Pfarrerinnen mit dem Kirchenvorstand zusammenzuarbeiten. Es ist Fakt, dass es dabei mit der ehemaligen Pfarrstelleninhaberin Schwierigkeiten gab. Diese Schwierigkeiten konnten bedauerlicherweise nie geklärt werden. Alle Bemühungen des Kirchenvorstandes mit Frau [Name] oder/und ihren Dienstvorgesetzten ins Gespräch zu kommen sind gescheitert. Frau [Name] hat nach offizieller Aussage die Gemeinde auf eigenen Wunsch verlassen und wurde vom Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern versetzt. Anscheinend sind einige Mitglieder der Kirchengemeinde damit nicht einverstanden. Der eigentliche Konflikt, der nun nicht mehr besteht, da die Pfarrerin die Gemeinde verlassen hat und versetzt wurde, wurde nun in ein Gebietsänderungsverfahren „übertragen“.
Antrag: Ein Konfikurs in Ampfing wurde im letzten Jahr vom KV unterbunden. Es ist jedoch wichtig, dass auch in Ampfing ein Konfikurs stattfindet, damit auch Jugendliche eine Bindung zur Kirche vorort aufbauen können. Hierzu ist es auch wichtig, dass die Pfarrperson aus Ampfing Kontakt zu den Konfis hat, damit einige frisch Konfirmierte z.B. als Teamer für den nächsten Konfikurs gewonnen werden können und so weiter.
Dieser Punkt irritiert bzw. ist falsch. Es gab 2023 in Ampfing zwei Konfirmationsgottesdienste am 30.04.2023, weiterhin war ein Konfi-Vorstellungs-Gottesdienst am 17.03.2024 und auch wieder zwei Konfirmationsgottesdienste am 13.04.2024 in der Immanuelkirche, ebenso Konfi-Übernachtung und auch Konfitreffen. Wir freuen uns, dass es Jugendliche aus dem 2. Sprengel gibt, die aktiv mitarbeiten (auch dekanatsweit) und es gibt auch frisch Konfirmierte, die als Teamer für den Konfikurs gewonnen werden konnten. Ebenso gibt es Jugendliche, die sich auch viele Jahre nach der Konfirmation noch aktiv am Gemeindeleben beteiligen.
Zudem haben die Konfiteamer und Konfirmanden es sich gewünscht, dass es wieder gemeinsamen Konfirmationsunterricht gibt, der abwechselnd in Mühldorf und Ampfing stattfindet.
Unter Zeugen wurde zwischen den Pfarrerinnen ausgemacht, dass der Konfirmationsunterricht 2023 durch Pfarrerin Leonhardt durchgeführt wird. Im Ausgleich sollte Frau [Name] die restliche Kinderarbeit (Aktion für Kinder, Kinderbibeltag) leiten. Es wurde auch vereinbart, dass diese Aufteilung jährlich geändert werden kann.
Antrag : Der Kirchenvorstand mit der vorsitzenden Pfarrerin hat den Stellenwechsel von Frau [Name] ohne irgend einen nachvollziehbaren Grund und ohne jegliche Verständigung mit den Gemeindemitgliedern im Sprengel Ampfing ausgelöst. Das Vertrauensverhältnis mit den Gemeindegliedern im Sprengel II hat der Kirchenvorstand dadurch nachhaltig gestört.
Der Kirchenvorstand hat sich sehr dafür eingesetzt, dass Frau [Name] in die Gemeinde kommt und die Vakanz so kurz wie möglich gehalten wird.
Er bedauert es sehr, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert hat.
Eine frühere Kommunikation und Verständigung mit den Gemeindemitgliedern war nicht möglich aufgrund der von Dekan Bertram auferlegten Verschwiegenheit am 24.10.2023. Erst durch eine Beratung durch einen Anwalt hat der Kirchenvorstand viel später erfahren, dass er dieser pauschalen Anordnung nicht hätte Folge leisten müssen. Es ist eine der Aufgaben eines Kirchenvorstands auch Entscheidungen zu treffen, die auch die Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen in der Gemeinde beeinflussen können. Ggf. gehört dazu auch Konflikte klar anzusprechen und eine Konfliktlösung zu erreichen. Diese Aufgabe des Kirchenvorstands kann auch Beschlüsse beinhalten, die, weil es sich um Personalien der ELKB handelt, im besonderen Maße vertraulich zu behandeln sind.
Antrag: Damit sich das Gemeindeleben im Sprengel Ampfing mit einem neuen Pfarrer / einer neuen Pfarrerin wieder entfalten kann, soll der Sprengel Ampfing selbständig werden.
Wir gehen davon aus, dass durch dieses Gebietsänderungsverfahren die Wiederbesetzung der Pfarrstelle verzögert wird, da nicht klar ist, wie lange das Verfahren zur Gebietsänderung noch dauern wird.
So lange es nicht klar ist, ob der der Sprengel II zu Waldkraiburg hinzugefügt werden soll, in Mühldorf bleiben darf, oder eine eigene Gemeinde werden kann, ist KEINE Ausschreibung möglich.
Der Kirchenvorstand ist aktiv dabei, dass die Pfarrstelle schnellstmöglich neu besetzt wird und dass das Pfarrstellenbesetzungsverfahren unverzüglich durchgeführt wird. Wir arbeiten an einer zügigen der Aufarbeitung von Konflikten gemeinsam mit den beteiligten Gemeindemitgliedern aus der Gruppe der Antragsteller, des Kirchenvorstandes, weiteren Menschen aus der Kirchengemeinde und eventuell mit Vertretern der kirchlichen Aufsichtsbehörde – wie in der Gemeindeversammlung vom 01.09.2024 angeregt – mit dem Ziel, dass die Stelle möglichst bald wieder besetzt werden kann, damit mit einer neuen Besetzung das Gemeindeleben wieder weiter entfaltet werden kann.
Bereits bei dem Gedankenaustausch mit Regionalbischof und Dekan am 24.07.2024 in Waldkraiburg war das Grundgefühl der Beteiligten auf Beibehaltung der bestehenden Gebietsgrenzen wahrnehmbar.
Bei der Gemeindeversammlung am 01.09.2024 in der Immanuelkirche in Ampfing war es eindeutig erkennbar, dass mehrheitlich keine Ausgliederung gewünscht wird: 41 Personen waren gegen den Antrag zur Ausgliederung, 4 Personen haben sich enthalten, lediglich 4 Personen haben für den Antrag zur Ausgliederung gestimmt.
Zusammenfassung und Bewertung:
Es kann nicht erkannt werden, wie das örtliche Gemeindeleben durch eine Ausgliederung des räumlichen Gebietsteils „Sprengel Ampfing“ besser entfaltet werden soll.
Die Veranstaltung am 24.7.2024 und die Gemeindeversammlung am 01.09.2024 und viele Gespräche mit Gemeindemitgliedern führen zu dem Schluss, dass nur eine Handvoll von Personen diesen Antrag unterstützt, die Mehrzahl der ca.1.300 Gemeindemitglieder des zweiten Sprengels jedoch nicht.
Konflikte, die es zwischen allenfalls sehr wenigen Gemeindemitgliedern und dem Kirchenvorstand gibt, können und dürfen nicht räumlich durch Ausgliederung und Bildung einer neuen Kirchengemeinde gelöst werden. Oder gab und gibt es in der Landeskirche nie Konflikte von Gemeindemitgliedern mit Kirchenvorständen? Wurden diese immer über Gebietsänderungen gelöst? Ist es möglicherweise in der Natur der Dinge liegend, dass nicht alle Gemeindemitglieder mit Entscheidungen des Kirchenvorstands einverstanden sind?
Wir haben gemeinsam in Ampfing eine Kirche, Gemeinderäume und ein Pfarrhaus gebaut. Soll allen Ernstes wegen einer Pfarrerin, die nur 15 Monate hier gewirkt hat, über 50 Jahre Kirchengemeinde Mühldorf in dieser Form beendet werden?
Wir hoffen, dass hier keine eigenen Interessen von Dekanat und/oder Landeskirche bedient werden sollen und rund 1.300 evangelische Christen nicht zur Geisel einer Handvoll Personen gemacht werden!
Es wäre schön, wenn sich Dekan Bertram und Regionalbischof Prieto Peral hier versöhnend und unterstützend einbringen könnten und nicht wie bisher eine Gebietsänderung weiter befördern.
Zudem hoffen wir, dass nun endlich im Gespräch miteinander (gemeinsam mit Vertretern der Antragsteller, der kirchlichen Aufsichtsbehörde und uns als Kirchenvorstand) konstruktiv zum Wohl der Menschen in unserer Kirchengemeinde weitere Schritte im christlichen Sinne unternommen werden können und Friede gelebt werden kann.
Insofern knüpfen wir an das Schreiben des Dekans vom 30.09.24 an und sind gerne bereit uns mit Ideen einzubringen, wie die Entfaltung des Gemeindelebens räumlich in Regionen noch besser gelingen kann. Dies ist unserer Ansicht aber dekanatsweit im Rahmen der strukturellen und personellen Entwicklungen der evangelischen Kirche, mittelfristig und ohne Zwang, durchzuführen. Im Rahmen dieses beantragten Gebietsänderungsverfahrens und in Schriftform kann dies nicht gelingen.
Der Kirchenvorstand möchte keine Gebietsveränderung der KG Mühldorf. Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirche