Wahlberechtigte

Wer kann wählen? Und wie kann man wählen?

21.10.2012 = Kirchenvorstandswahl

Wenn Sie im September aus dem Urlaub zurückkommen (aber natürlich auch, wenn Sie nicht verreist waren), bekommen Sie Ihren „Wahlausweis“ zugestellt. Auf ihm steht, wann und wo Sie wählen können. Bringen Sie den Wahlausweis am 21. Oktober – und zur Sicherheit auch Ihren Personalausweis, in das Wahllokal mit. Wie bei einer staatlichen Wahl können Sie übrigens auch vorher Briefwahl beantragen. Tun Sie das rechtzeitig beim Pfarramt. Briefwahl ist möglich.

Wahlberechtigt ist jedes evangelische Gemeindemitglied über 16 Jahre – und jede/r Konfirmierte über 14 Jahre.

Wer ist wahlberechtigt? Alle evangelischen Gemeindemitglieder, die am 21. Oktober mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 21.7.2012 hier wohnen. Und außerdem ist wahlberechtigt, wer vor dem 21.Oktober 14 Jahre alt wurde und konfirmiert ist.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und dennoch bis Ende September keinen Wahlausweis erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Pfarramt zum Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis.

Was sich trotz größter Sorgfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch (oder gerade) im Zeitalter des Computers nicht vermeiden lässt: dass fehlerhafte Adressen ausgedruckt werden – jemand ist verstorben, aus der Kirche ausgetreten oder weggezogen. Nehmen Sie es bitte nicht als böse Absicht und melden Sie die Fehler ans Pfarramt.

Informationen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Mühldorf